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Immo-Deal bei einer Zwangsversteigerung? Ein Praxisbeispiel.

Letzte Woche am 07.11.2019 konnte ich mit meinen Studenten an einer interessanten Zwangsversteigerung in Wien teilnehmen.

 

Die vermutlich bekannteste Form der Zwangsversteigerung bezieht sich bekanntermaßen z.B. auf die Versteigerung einer Liegenschaft aufgrund einer vollstreckbaren Geldforderung eines Gläubigers (z.B. Kreditnehmer kann seinen Wohnungskredit nicht mehr zurückzahlen und die Bank verwertet die besicherte Liegenschaft im Rahmen einer Zwangsversteigerung).

 

In gegenständlichem Verfahren ging es allerdings um die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft, die im Erbwege entstanden ist. Dabei wurde ein von einer Tante an mehrere Erben zugesprochenes Einfamilienhaus zwangsweise versteigert, da es zu keiner Einigung im Zusammenhang mit einem etwaigen Verkaufserlös kam.

 

Wie ist die Zwangsversteigerung abgelaufen?

 

Die Versteigerung wurde um 10:00 Uhr im Bezirksgericht anberaumt. 

 

Von 10:00 bis ca. 10:30 erfolgte die Aufklärung durch die zuständige Richterin. Festgehalten wurde u. a.  dass für den Fall eines Zuschlages ein Vadium in Höhe von 10% des Schätzwertes in Form einer Sparurkunde zu hinterlegen ist. 

 

Anmerkung: Im Zuge der Digitalisierung im Bankwesen sollte dieses Gesetz (§ 147 EO) überarbeitet werden, da es mittlerweile schon Banken bzw. Finanzdienstleister gibt, die keine – Sparurkunden – mehr ausstellen.

 

Die Richterin erläutert außerdem, dass für den Fall, dass das Vadium nicht erlegt werden kann mit einer Ordnungsstrafe von bis zu EUR 10.000 zu rechnen wäre. 

 

Von 10:30 bis ca. 10:45 wurden potentielle Bieter bzw. Bieterinnen zur Protokollierung mit amtlichen Lichtbildausweis (d.h. Reisepass oder Personalausweis) aufgerufen. Anschließend wurden bis ca. 11:00 noch weitere offene Fragen durch die Richterin beantwortet.

 

Um 11.00 begann die Versteigerung der Liegenschaft, die Richterin forderte zum Bieten auf. Da die Gebote als bindende Erklärung im Rahmen eines Prozesses gelten, müssen die Bieter ihren Namen sowie das jeweilige Gebot zu Protokoll geben. 

 

Der Verkehrswert der Liegenschaft (Einfamilienhaus) wurde im Juni 2019 von dem Sachverständigen mit EUR 471.000 festgelegt. Der Ausrufpreis betrug daher EUR 471.000. Insgesamt konnten 29 Bieterrunden (durch zwei Parteien) protokolliert werden. 

 

Schlussendlich wurde die Liegenschaft um 11:17 für EUR 552.000 an einen Bieter versteigert. Anschließend musste der Bieter bei der Richterin das Vadium (Sparbuch) hinterlegen und die Dokumente unterfertigen. Schlüssel bekam der neue außerbücherliche Eigentümer (noch) keine mit ….

 

Fazit:

Für die Erbengemeinschaft war die Zwangsversteigerung ein Erfolg, da der zu verteilende Erlös um EUR 81.000 höher war, als jener Wert im Schätzgutachten.