Gutachtertätigkeit

 

Als allgemein beeideter und gerichtlicher zertifizierter Sachverständiger stehe ich Ihnen auch als Gutachter für die Bereiche Bank- und Kreditwesen zur Verfügung. 

 

Gerichtliche Gutachtertätigkeit

Als gerichtliche Gutachtertätigkeit gilt jede Sachverständigentätigkeit, die im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft ausgeübt wird.

 

Dazu zählt insbesondere jede Tätigkeit im Auftrag von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, aber auch von Notarinnen und Notaren als Gerichtskommisssäre sowie von Masseverwalterinnen und Masseverwaltern, soweit diese Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung des Gerichts aufgetragen wurde. 

Privatgutachten

Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Gutachtertätigkeit. 

 

Diese umfasst Befundaufnahme und Gutachtenerstellung im Sinne einer nachträglichen Bewertung, Überprüfung oder Nachvollziehung von abgelaufenen Geschehnissen.