Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1992 regelt die Ermittlung des Wertes von Immobilien, also von
- Grundstücken,
- Gebäudeteilen und
- darauf errichteten Überbauten (§ 435 ABGB) sowie
- aller damit verbundenen Rechte und Lasten.
Es findet in allen gerichtlichen Verfahren Anwendung, in denen der Immobilienwert festgestellt werden muss.
Zudem gilt das Gesetz auch in bestimmten Verwaltungsverfahren, sofern vorgesehen ist, dass der Bescheid durch die Anrufung eines Gerichts außer Kraft gesetzt werden kann.
Solange die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen, wird der Wert der Immobilie dabei ebenfalls nach den Regeln dieses Bundesgesetzes ermittelt.
