Je nach angewendetem Wertermittlungsverfahren müssen Gutachten zusätzliche, detaillierte Angaben enthalten, damit die Bewertung transparent und nachvollziehbar ist: Beim Vergleichswertverfahren: Es müssen die verwendeten Vergleichsobjekte genannt und deren wertbestimmende Merkmale beschrieben werden. Die tatsächlich erzielten Kaufpreise sind anzugeben, ebenso wie Zu- oder Abschläge, Auf- oder Abwertungen und deren Begründung. Beim Ertragswertverfahren: Die Wahl des...
Ein Bewertungsgutachten muss alle wesentlichen Informationen und Begründungen enthalten, damit der ermittelte Wert nachvollziehbar und belastbar ist. Dazu gehören: Grundlegende Angaben: Zweck des Gutachtens Bewertungsstichtag Tag der Besichtigung und anwesende Personen Verwendete Unterlagen Befund der Immobilie: Beschreibung der Immobilie anhand der wertbestimmenden Merkmale Weitere Eigenschaften, die für die Bewertung wichtig sind, z. B. rechtlicher Status oder besondere Ausstattung...
Grundsätzlich wählt der Sachverständige das passende Wertermittlungsverfahren aus – es sei denn, das Gericht oder die Verwaltungsbehörde bestimmt etwas anderes. Dabei muss er den aktuellen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten berücksichtigen. Der ermittelte Wert basiert immer auf dem gewählten Verfahren und wird zusätzlich an die Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr angepasst, um ein realistisches Marktbild zu gewährleisten....
Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus den einzelnen Bestandteilen der Immobilie zusammengesetzt. Dazu zählen: Bodenwert – der Wert des Grundstücks selbst, in der Regel ermittelt durch den Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher unbebauter Grundstücke. Anpassungen werden vorgenommen, wenn z.B. Bebauung oder Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband (z.B. Erschließung: Zugang zu Straßen, Wasser, Strom den Wert beeinflussen. Bauwert – der Wert aller baulichen Anlagen.Er...
Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus den zu erwartenden oder (rechtlich zulässig!) erzielten Erträgen berechnet. Dabei wird der sogenannte Reinertrag der Immobilie kapitalisiert – also auf den heutigen Wert umgerechnet – unter Berücksichtigung eines angemessenen Liegenschaftszinssatzes und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer. Der Reinertrag ergibt sich aus: · den tatsächlich erzielten Roherträgen aus der Immobilie, · abzüglich des Bewirtschaftungsaufwands...
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte ermittelt. Wichtig dabei: Vergleichbare Immobilien sollten hinsichtlich Größe, Lage, Ausstattung und anderer wertbestimmender Faktoren weitgehend übereinstimmen. Unterschiede oder veränderte Marktbedingungen werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Für den Vergleich werden Kaufpreise herangezogen, die zeitnah zum Bewertungsstichtag in...
Bei der Bewertung von Immobilien müssen moderne, wissenschaftlich anerkannte Wertermittlungsverfahren angewendet werden. Explizit im Liegenschaftsbewertungsgesetz erörterte Verfahren sind: das Vergleichswertverfahren (§ 4), das Ertragswertverfahren (§ 5) und das Sachwertverfahren (§ 6). Wenn nötig, können mehrere Verfahren gleichzeitig angewendet werden, um alle wertbestimmenden Faktoren zu berücksichtigen. Auch Rechte und Lasten, die mit der Immobilie verbunden sind und den Wert...
Grundsätzlich wird der Verkehrswert einer Immobilie als Bewertungsmaßstab herangezogen – es sei denn, ein Gesetz oder ein spezielles Rechtsgeschäft legt etwas anderes fest. Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung unter üblichen Bedingungen und im fairen Geschäftsverkehr realistischerweise erzielt werden kann. Wichtig: Persönliche Vorlieben oder ideelle Wertvorstellungen einzelner Personen spielen bei der Wertermittlung keine Rolle. Es zählt ausschließlich der...
Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1992 regelt die Ermittlung des Wertes von Immobilien, also von Grundstücken, Gebäudeteilen und darauf errichteten Überbauten (§ 435 ABGB) sowie aller damit verbundenen Rechte und Lasten. Es findet in allen gerichtlichen Verfahren Anwendung, in denen der Immobilienwert festgestellt werden muss. Zudem gilt das Gesetz auch in bestimmten Verwaltungsverfahren, sofern vorgesehen ist, dass der Bescheid durch die Anrufung eines Gerichts außer Kraft gesetzt werden...
Zu viel Miete für die Wohnung bezahlt?