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Wer entscheidet, welches Wertermittlungsverfahren angewendet wird?

Grundsätzlich wählt der Sachverständige das passende Wertermittlungsverfahren aus – es sei denn, das Gericht oder die Verwaltungsbehörde bestimmt etwas anderes. Dabei muss er den aktuellen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten berücksichtigen.

 

Der ermittelte Wert basiert immer auf dem gewählten Verfahren und wird zusätzlich an die Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr angepasst, um ein realistisches Marktbild zu gewährleisten.

 

Wenn für eine Immobilie mehrere Wertermittlungsverfahren angewendet werden müssen (§ 3 Abs. 2), wird aus deren Ergebnissen ebenfalls ein einheitlicher Wert unter Berücksichtigung des Marktumfeldes abgeleitet.