Ein Bewertungsgutachten muss alle wesentlichen Informationen und Begründungen enthalten, damit der ermittelte Wert nachvollziehbar und belastbar ist.
Dazu gehören:
- Grundlegende Angaben:
- Zweck des Gutachtens
- Bewertungsstichtag
- Tag der Besichtigung und anwesende Personen
- Verwendete Unterlagen
- Befund der Immobilie:
- Beschreibung der Immobilie anhand der wertbestimmenden Merkmale
- Weitere Eigenschaften, die für die Bewertung wichtig sind, z. B. rechtlicher Status oder besondere Ausstattung
- Bewertungsergebnis:
- Angabe des gewählten Wertermittlungsverfahrens (Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert)
- Begründung, warum dieses Verfahren (oder die Kombination mehrerer Verfahren) gewählt wurde
Zusätzlich müssen Rechte und Lasten, die mit der Immobilie verbunden sind, angegeben und ihr Einfluss auf den Wert erläutert werden.
Kurz gesagt:
Ein gutes Gutachten ist transparent, nachvollziehbar und fachlich begründet – so können Käufer, Verkäufer oder Gerichte den Wert der Immobilie eindeutig nachvollziehen.
