Je nach angewendetem Wertermittlungsverfahren müssen Gutachten zusätzliche, detaillierte Angaben enthalten, damit die Bewertung transparent und nachvollziehbar ist:
- Beim Vergleichswertverfahren:
- Es müssen die verwendeten Vergleichsobjekte genannt und deren wertbestimmende Merkmale beschrieben werden.
- Die tatsächlich erzielten Kaufpreise sind anzugeben, ebenso wie Zu- oder Abschläge, Auf- oder Abwertungen und deren Begründung.
- Beim Ertragswertverfahren:
- Die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes muss erklärt werden, da er entscheidend für die Wertermittlung ist.
- Beim Sachwertverfahren:
- Es müssen die Raum- oder Flächenpreise und Indices angegeben werden, die dem Herstellungswert zugrunde liegen.
- Wertmindernde Faktoren wie Baumängel, Bauschäden oder Reparaturbedarf sowie technische oder wirtschaftliche Abschläge sind gesondert zu beziffern.
- Bei anderen anerkannten Wertermittlungsverfahren:
- Die zugrundegelegten Annahmen und Berechnungen müssen dargestellt werden.
- Es ist zu erläutern, wie die Verhältnisse im fairen Geschäftsverkehr berücksichtigt wurden.
- Bei Rechten und Lasten:
- Vorteile oder Nachteile für Berechtigte oder Belastete müssen beschrieben werden.
- Ihre Dauer und Bewertung sowie die Wahl eines Kapitalisierungszinssatzes oder Faktors müssen begründet werden.
Kurz gesagt:
Ein sachkundiges Gutachten ist nicht nur das Ergebnis einer Wertermittlung, sondern auch eine detaillierte Dokumentation aller Annahmen, Berechnungen und Faktoren,
die den Wert der Immobilie beeinflussen. So können Dritte die Bewertung jederzeit nachvollziehen.
